Erläuterung: Rechtsschutzversicherung
27. August 2008 von Christian Schmidt
Die Rechtsschutzversicherung dient dem Versicherungsnehmer zur Wahrung und Durchsetzung eigener Ansprüche und zur Abwehr fremder Ansprüche, indem das Kostenrisiko sollte es zu einen Rechtsstreit kommen versichert ist.
Der Versicherungsschutz gilt europaweit und auch in einigen Mittelmeer Ländern die unabhängig von Europa sind.
Bei dieser Versicherung gibt es verschiedene Leistungsysteme z.B. den Verkehrsrechtsschutz, sollte es wegen einem Unfall zu Streitigkeiten vor Gericht kommen übernimmt dieser die anfallenden Kosten.
Es gibt aber auch die so genannten Komplettversicherungs – Pakete die alle Leistungsarten des Rechtsschutzes beinhalten.
Der Leistungsumfang wird im Vertrag festgelegt. Meist wird eine Selbstbeteiligung vereinbart die zwischen 100 bis 250 Euro liegt, man kann aber auch gegen einen Aufpreis die Selbstbeteiligung ausschließen dafür erhöht sich aber die zu bezahlende Prämie die vierteljährlich, halbjährlich oder für das ganze Jahr zu entrichten ist.
Je nach Vertragsart gibt es eine festgelegte Deckungssumme (in der Regel bis zu 250.000 € die bei einen Rechtsstreit im normal Fall bis zu einer zweiten Instanz bei Gericht reicht) es gibt aber auch Verträge wo keine Begrenzung der Deckung vereinbart wird.
Eine Rechtsschutzversicherung ist sehr zu empfehlen sollte es zu einen Rechtsstreit kommen, kann dies sehr teuer werden. Mit dieser Versicherung werden die Anwaltskosten und die Gerichtskosten übernommen. Ist ein Sachverständiger in einen Rechtsstreit hinzu zu ziehen oder sind die Aussagen von Zeugen nötig, wird das Honorar des Sachverständigen oder die so genannten Zeugengelder ebenfalls von der Versicherung erstattet.
Sollte der Rechtsstreit verloren werden kommt die Rechtsschutzversicherung auch für die Kosten der Gegenpartei auf die dann zu übernehmen sind je nach Gerichtsurteil.
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